Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 8/2024
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Mahnung (§ 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz)

Die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2024 Steuern, Gebühren und Beiträge fällig waren.

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Zahlung in Rückstand sind, werden öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 28.02.2024 an die Verbandsgemeindekasse zu zahlen. Nach diesem Datum werden die fällig gewesenen Abgaben zwangsweise eingezogen.

Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf
- als Vollstreckungsbehörde -