Wir machen darauf aufmerksam, dass am 24.02.2026 die vierteljährlichen Raten für Grundsteuer und Hundesteuer fällig sind.
Gleichzeitig möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die fälligen Beträge bis zum Fälligkeitstag, bzw. am nächsten Bankarbeitstag, sofern der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, bei uns eingegangen sein müssen.