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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 9/2024
Daaden
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Bekanntmachung der Stadt Daaden

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorn am Hahnkopf“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Planaufstellungsbeschluss

Der Stadtrat Daaden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Vorn am Hahnkopf“ aufzustellen und hierfür das erforderliche Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Anlass der Planaufstellung

Anlass für die Planaufstellung ist die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in der Stadt Daaden, um den Bedarf an Wohnraum zu decken.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im südöstlichen Bereich der Stadt Daaden.

Er grenzt nördlich unmittelbar an den Friedhof an und erstreckt sich über sämtliche Grundstücke in Flur 23 der Gemarkung Daaden, die im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet sind.

Daaden, 23.02.2024 Stadt Daaden
Walter Strunk
Stadtbürgermeister