Planaufstellungsbeschluss
Der Stadtrat Daaden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Vorn am Hahnkopf“ aufzustellen und hierfür das erforderliche Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Anlass der Planaufstellung
Anlass für die Planaufstellung ist die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in der Stadt Daaden, um den Bedarf an Wohnraum zu decken.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im südöstlichen Bereich der Stadt Daaden.
Er grenzt nördlich unmittelbar an den Friedhof an und erstreckt sich über sämtliche Grundstücke in Flur 23 der Gemarkung Daaden, die im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet sind.