Für die Durchführung der Umlegung "Kappensteiner Schlinke" wird am 16. Januar 2023 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen.
Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung Fürthen/Grundbuchamt Altenkirchen
Flur 4: Nr. 156/7, 161/7, 161/9, 163/2, 164/2, 165/2, 165/4, 165/6, 166/2, 167/2, 168/4, 168/5, 169/2, 170/2, 171/2, 172/5, 207/2, 235/3, 236/1, 238/1
Flur 5: Nr. 103/9, 103/10
Den Beauftragten des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg und des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Andreas Wassermann ist nach § 209 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.
Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch ohne Anwesenheit von Eigentümer/-innen und Besitzer/-innen durchgeführt werden.
Die Arbeiten werden am 16. Januar 2023 beginnen und voraussichtlich bis zum 17. Februar 2023 andauern.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg |
erhoben werden.
Hinweis: Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.hamm-sieg.de/de/aktuell/bekanntmachungen/ und www.vermka-westerwald-taunus.rlp.de - ÜBER UNS - Öffentliche Bekanntmachungen