Der Ortsgemeinderat Birkenbeul hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Satzung der Gemeinde Birkenbeul über die Erhebung der Hundesteuer vom 23.10.2014 wird wie folgt geändert:
§ 5 (1) erhält folgende Fassung:
Die Steuer beträgt jährlich:
| 36,00 Euro | für den ersten Hund |
| 72,00 Euro | für den zweiten Hund |
| 108,00 Euro | für jeden weiteren Hund |
§ 5 (2) erhält folgende Fassung:
Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
Die Steuer beträgt jährlich:
| 360,00 Euro | für den ersten gefährlichen Hund |
| 600,00 Euro | für den zweiten gefährlichen Hund |
| 900,00 Euro | für jeden weiteren gefährlichen Hund |
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.