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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 1/2024
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffenltiche Bekanntmachung

Öffentliche Festsetzung der erhobenen Steuern und Abgaben

1. Steuerfestsetzung

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 122 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) und § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in den zurzeit gültigen Fassungen werden die öffentlich-rechtlichen Abgaben (Grundsteuer, Hundesteuer, Kirchensteuer, Landwirtschaftskammerbeitrag) durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für diejenigen Abgabenpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2024 die gleichen Beträge wie im Vorjahr zu entrichten haben, werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Sie erhalten für das Kalenderjahr 2024 keinen Steuer- bzw. Abgabenbescheid.

Für die oben genannten Abgabenpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugestellt worden wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Abgabenpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Bescheid.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die öffentlich-rechtlichen Abgaben zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Steuerbescheid vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, unter der Buchungs-Nr. auf das in diesem Bescheid angegebene Bankkonto der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) zu überweisen oder einzuzahlen. Soweit bei der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) SEPA-Lastschriftmandate vorliegen, wird die fällige Rate jeweils abgebucht, eine eigene Überweisung des Betrages bzw. der Rate ist nicht notwendig.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

a)

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm(Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm(Sieg), oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen -Kreisrechtsausschuss-, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen oder

b)

durch E-Mail mit elektronischer Signatur an vg-hamm@poststelle.rlp.de oder kreis-ak@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

4. Auskunft

Auskünfte erteilt die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Finanzabteilung, Frau Heike Langenbach, Tel. 02682-952264.

Hamm (Sieg), den 02.01.2024
Henrich
Bürgermeister