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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 1/2025
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Fristablauf am 19. Januar

EU-weit gibt es einen neuen Führerschein. Für den Umtausch in eine neue Fahrerlaubnis gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Eine dieser Fristen läuft zum 19. Januar 2025 ab. Wer ist betroffen? Und was braucht man alles, um einen neuen Führerschein zu beantragen?

Wer ist von der Frist betroffen?

Für die alten Papierführerscheine richten sich die Fristen nach den Geburtsjahren der Fahrerlaubnis-Inhaber. Zum 19. Januar 2025 müssen die Papierführerscheine aller Fahrerlaubnis-Inhaber eingetauscht werden, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden.

Alle weiteren Fristen und weiterführende Informationen können Sie aktuell auf der Website der Verbandsgemeinde einsehen.

Neuen Führerschein beantragen: Wie geht das?

Wer vom Führerscheintausch betroffen ist, sollte Folgendes tun, wenn sein Stichtag naht: Suchen Sie Ihre Heimatverwaltung auf – in unserem Fall also die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) – und beantragen Sie einen neuen Führerschein. Sie müssen dafür mitbringen:

  • den alten Führerschein
  • ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein biometrisches Foto (wie beim Personalausweis oder Reisepass)
  • eine EC-Karte oder Bargeld, um die Gebühr in Höhe von 26,50 € zu bezahlen

Hat der neue Führerschein Auswirkungen auf meine Führerscheinklassen?

Nein, hat es nicht. Die Fahrerlaubnis bleibt so bestehen, wie sie im alten Führerschein eingetragen war.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Auch die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine ist begrenzt - auf 15 Jahre. Das ist neu. Nach dieser Zeit muss er neu ausgestellt und auch mit einem neuen Foto ausgestattet werden.

Und wenn ich vergesse, ihn zu beantragen oder ihn zu spät bekomme?

Dann kann, wenn man erwischt wird, eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Weil die Fahrerlaubnis trotzdem gilt und nur das Dokument fehlt, kommen 10 Euro als Verwarngeld infrage.