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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 1/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Pracht

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet. Diese beinhaltet die Änderung von Steuerhebesätzen für das Haushaltsjahr 2025.

1.

Der Entwurf liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Zimmer 24, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat aus.

2.

Die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Pracht haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Vorschläge zum Entwurf einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) oder elektronisch an rathaus@hamm-sieg.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Öffnungszeiten Rathaus

Montag

8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Dienstag

8.30 bis 12 Uhr

Mittwoch

8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag

8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Freitag

8.30 bis 12 Uhr

Ortsgemeinde Pracht, 06.01.2025
Matthias Ebach
-Ortsbürgermeister-