Familien mit geringem Einkommen können kostenfreie Schulbücher und Arbeitshefte für ihre Kinder bekommen. Voraussetzung ist, dass das Familieneinkommen die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet und der Antrag für das kommende Schuljahr bis 15. März 2023 gestellt wird.
Nützliche Informationen dazu sowie alle Hintergründe zur Lernmittelfreiheit sind auf der Internetseite www.lmf-online.rlp.de zusammengestellt.
Wenn Sie einen Antrag auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2023/2023 stellen wollen, haben Sie hierfür noch bis zum 15.03.2023 Zeit.
Verwenden Sie dazu bitte das Formular „Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit“, das den Schülerinnen und Schülern bereits von den Schulen ausgehändigt wurde. Sie können die Antragsunterlagen auch von der Internetseite www.lmf-online.rlp.de oder - bis zum 15.03. - von der Homepage der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), www.hamm-sieg.de (siehe Beitrag zur Lernmittelfreiheit auf der Startseite), herunterladen.
Wenn Ihr Kind/Ihre Kinder die Grundschulen in Hamm (Sieg) oder Etzbach besuchen, reichen Sie den Antrag auf Lernmittelfreiheit mit den entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) ein. Sie können die Antragunterlagen auch während der Öffnungszeiten im Rathaus abgeben oder in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Lernmittelfreiheit“ in den Briefkasten am Eingang des Rathauses einwerfen.
Besucht Ihr Kind im neuen Schuljahr eine weiterführende Schule, ist die Kreisverwaltung in Altenkirchen für die Bearbeitung der Anträge auf Lernmittelfreiheit zuständig!
Sollte das Familieneinkommen die für die Lernmittelfreiheit festgelegten Einkommensgrenzen überschreiten, können Sie sich in der Zeit vom 26. Mai 2023 bis 26. Juni 2023 zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr anmelden. Entsprechende Unterlagen werden Sie zu gegebener Zeit von den Schulen erhalten.