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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 10/2024
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Bildung und Kultur

Noch bis zum 15. März 2024: Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen

Familien, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, haben die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).

Nützliche Informationen sowie alle Hintergründe zur Lernmittelfreiheit sind auf der Internetseite www.LMF-online.rlp.de zusammengestellt.

Wenn Sie einen Antrag auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2024/2025 stellen wollen, haben Sie hierfür noch bis zum 15.03.2024 Zeit.

Verwenden Sie dazu bitte das vorgesehene Formular „Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit“, das den Schülerinnen und Schülern bereits von den Schulen ausgehändigt wurde. Sie können die Antragsunterlagen auch auf der Internetseite www.LMF-online.rlp.de oder auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) herunterladen.

Bitte senden Sie den Antrag mit den entsprechenden Einkommensnachweisen für die Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Grundschulen Hamm oder Etzbach besuchen werden, an den Schulträger (Verbandsgemeinde Hamm, Lindenallee 2, 57577 Hamm). Sie können die Antragsunterlagen auch während der Öffnungszeiten im Rathaus abgeben oder in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Lernmittelfreiheit“ in den Briefkasten am Eingang des Rathauses einwerfen.

Besucht Ihr Kind im neuen Schuljahr eine weiterführende Schule, ist die Kreisverwaltung in Altenkirchen für die Bearbeitung der Anträge auf Lernmittelfreiheit zuständig!

Sollte das Familieneinkommen die für die Lernmittelfreiheit festgelegten Einkommensgrenzen überschreiten, können Sie sich in der Zeit vom 17. Mai 2024 bis 17. Juni 2024 zur Ausleihe gegen Gebühr anmelden. Entsprechende Unterlagen werden Sie zu gegebener Zeit von den Schulen erhalten.