1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird am 11.03.2026 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Zimmer 24, bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat aus. |
| 2. | Die Einwohner/innen der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen - ab dem 11.03.2026 bis einschließlich 24.03.2026 - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) oder elektronisch an rathaus@hamm-sieg.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
Öffnungszeiten Rathaus
| Montag | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr |