Wieder einmal wurden Inkontinenzslips bzw. Windeln im Bereich des Waldschwimmbad Parkplatzes, entlang der Bundesstraße Auer Mühle in Richtung Hamm sowie an der Kreisstraße zwischen Etzbach und Heckenhof entsorgt.
Bei der Ablagerung von wildem Müll handelt es sich um einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann.
Wer Angaben zu den illegalen Müllentsorgungen machen kann bzw. sachdienliche Informationen hat, kann dies der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter rathaus@hamm-sieg.de mitteilen.
Mehr Infos zu den Auswirkungen wilder Müllablagerungen und richtiger Müllentsorgung finden Sie in dieser Mitteilungsblattausgabe in den Hauptthemen.