Vonseiten der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) wurde festgestellt, dass sich auf privaten Grundstücken in der Gemarkung zum Teil abgestorbene bzw. schräg stehende Bäume befinden, die möglicherweise umsturzgefährdet sind.
Die Eigentümer der Grundstücke (und somit auch der Bepflanzung) werden auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht hingewiesen, wonach unter anderem die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen sind, um Schädigungen Anderer möglichst zu vermeiden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der an den besagten Grundstücken vorbeiführenden Gemeindestraßen und öffentlichen Gehwege.
Wir empfehlen daher, die Standsicherheit der Bäume kurzfristig zu prüfen oder prüfen zu lassen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.