Die nicht-mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe Langenbach beabsichtigt einen Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl am 09.06.2024 aufzustellen und einzureichen.
Zur Aufstellung des Wahlvorschlags werden hiermit alle wahlberechtigten Personen der Ortsgemeinde Etzbach unter Hinweis auf § 18 des Kommunalwahlgesetzes zu einer Wahlberechtigtenversammlung am 22. März 2024 um 18 Uhr in das Bürgerhaus Etzbach eingeladen.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 3. | Informationen über das Verfahren zur Aufstellung des Wahlvorschlages |
| 4. | Wahl einer Versammlungsleiterin/eines Versammlungsleiters |
| 5. | Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers |
| 6. | Feststellung der Anwesenheit und Wahlberechtigung der Anwesenden |
| 7. | Wahl einer Stimmzählkommission |
| 8. | Benennung einer Vertrauensperson und dessen Stellvertreter zur Unterzeichnung und Einreichung des Wahlvorschlages |
| 9. | Bestimmung von zwei Versammlungsteilnehmern zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung |
| 10. | Wahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Wahlvorschlag zum Gemeinderat Etzbach |
| 11. | Verschiedenes |