Am Sonntag, dem 15. Juni 2025 von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und am Sonntag, dem 29. Juni 2025 von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 09. Mai 2025, 12 Uhr, bei Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) erhältlich.