Am Sonntag, den 16.03.2025, wurde eine Hundetoilette an einem Wanderweg in Bruchertseifen mit Farbe besprüht. Anwohner beobachteten Jugendliche bei der Tat.
Es handelt sich dabei allerdings nicht um einen harmlosen Streich, sondern um eine sinnlose Sachbeschädigung. Die Ortsgemeinde muss für die Beseitigung der Farbe bzw. Ersatz aufkommen, wenn die Täter nicht festgestellt werden können oder nicht selbst auf die Ortsgemeinde zukommen.
Daher wird sachdienlichen Hinweisen nachgegangen: Im Sinne der Allgemeinheit duldet die Ortsgemeinde solches Verhalten nicht. Gleichzeitig würde sie es aber begrüßen, wenn sich die Täter selbst melden, um Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.