Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Fürthen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 12.02.2025 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 26.03.2025 gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2025 folgende Entscheidungen mitgeteilt:
Gegen die Festsetzungen in der Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze im Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.
Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nicht enthalten.
Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 07.04.2025 bis Dienstag, 15.04.2025 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Öffnungszeiten Rathaus
| Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
der Ortsgemeinde Fürthen für das Jahr 2025
vom 11.02.2025
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| Für das Haushaltsjahr 2025 | …gegenüber bisher | …verändert um | …nunmehr festgesetzt auf |
| 1. Im Ergebnishaushalt |
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| …der Gesamtbetrag der Erträge | 1.446.905 € | 34.100 € | 1.481.005 € |
| …der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.442.387 € | 34.700 € | 1.477.087 € |
| …der Jahresüberschuss | 4.518 € | -600 € | 3.918 € |
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| 2. Im Finanzhaushalt |
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| …der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 45.080 € | -600 € | 44.480 € |
| …die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 446.000 € | 0 € | 446.000 € |
| …die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 428.000 € | 0 € | 428.000 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 18.400 € | 0 € | 18.400 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 63.400 € | 600 € | 62.880 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt neu festgesetzt:
| Grundsteuer A | von bisher 410 v.H. | auf 600 v.H. |
| Grundsteuer B | von bisher 475 v.H. | auf 665 v.H. |
| Gewerbesteuer | von bisher 420 v.H. | auf 495 v.H. |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | von bisher 607.753 € | auf 607.153 € |
Die übrigen Paragraphen der Haushaltssatzung sind unverändert.