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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 15/2024
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Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unverzichtbar.

Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt.

Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe am Wahltag können wir sie erfolgreich durchführen. Für dieses Wahlereignis benötigen wir rund 33 ehrenamtliche Wahlhelfer aus der Ortsgemeinde Hamm (Sieg).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Wahlhelfer zu werden?

Melden können sich alle Personen, die selbst für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt ist wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, oder EU-Bürger ist und seit mindestens drei Monaten in der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) seinen Hauptwohnsitz hat.

Erhalten Wahlhelfer eine Vergütung für ihre Tätigkeit?

Es wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € für Wahlhelfer und 35,00 € für Wahlvorsteher gezahlt. Für das leibliche Wohl am Wahltag wird bestens gesorgt.

Wie verläuft der Wahltag?

Am 9. Juni 2024 beginnt der Wahltag für die Wahlhelfer um 7:30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen, welche nach 18:00 Uhr beginnt. In der Zeit von 08 bis 18 Uhr sind die Wahllokale für Bürger geöffnet.

Welche Kenntnisse benötigt ein Wahlhelfer?

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Alle Wahlhelfer, die eine Funktion als Schriftführer oder als PC-Kraft übernehmen, werden durch die Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) vorab geschult. Auch Schulungen für die Wahlvorsteher sind nach Bedarf möglich.

Wie und wo kann ich mich melden?

Für eine Anmeldung als Wahlhelfer, oder für Fragen stehen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) zur Verfügung:

Frau Lena Hombach (02682/9522-55) lena.hombach@hamm-sieg.de

Herr Daniel Tjart (02682/9522-52) daniel.tjart@hamm-sieg.de

Darüber hinaus ist Ortsbürgermeister Bernd Niederhausen als Ansprechpartner ebenfalls verfügbar (02682-8339).

Über den angegebenen QR-Code gelangen Sie direkt auf das Anmeldeformular, um sich als Wahlhelfer anzumelden.