Titel Logo
Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 15/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

DATENGRUNDLAGE: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15.10.2002).

Erstmalige Herstellung und Widmung der Erschließungsanlage „Verlängerung Wiesenstraße“ in Roth

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Roth hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 beraten und beschlossen:

Die Erschließungsanlage „Verlängerung der Wiesenstraße“ in Roth ist erstmals endgültig hergestellt. Die Merkmale der endgültigen Herstellung (§ 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Roth vom 25.12.1987 sind erfüllt.

Die Erschließungsanlage „Verlängerung Wiesenstraße“ Gemarkung Roth-Oettershagen

Flur 7, Parzelle 121/3 wird ab Parzelle 104/10

in einer Länge von 15,00 m,

gem. § 36 Landesstraßengesetz als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Hamm (Sieg), 01.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Dietmar Henrich
-Bürgermeister-

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 2, 57610 Altenkirchen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei einer der vorbezeichneten Behörden eingegangen ist.