DATENGRUNDLAGE: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15.10.2002).
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Roth hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 beraten und beschlossen:
Die Erschließungsanlage „Verlängerung der Wiesenstraße“ in Roth ist erstmals endgültig hergestellt. Die Merkmale der endgültigen Herstellung (§ 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Roth vom 25.12.1987 sind erfüllt.
Die Erschließungsanlage „Verlängerung Wiesenstraße“ Gemarkung Roth-Oettershagen
Flur 7, Parzelle 121/3 wird ab Parzelle 104/10
in einer Länge von 15,00 m,
gem. § 36 Landesstraßengesetz als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 2, 57610 Altenkirchen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei einer der vorbezeichneten Behörden eingegangen ist.