gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Ziegenmorgen“ der Ortsgemeinde Roth
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Roth beschloss in seiner Sitzung am 04.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Ziegenmorgen“ im Ortsteil Roth.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Gebietsabgrenzung, auf die sich das Aufstellungsverfahren bezieht, ist auf dem abgedruckten Übersichtsplan farbig unterlegt und durch eine schwarz unterbrochene Umrandung dargestellt.
Planerisches Ziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes zur Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes und der Neuansiedlung eines weiteren Gewerbebetriebes.