In seiner letzten Sitzung behandelte der Verbandsgemeinderat u.a. die Einmalbeiträge für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Nachdem die Entgelte kürzlich geprüft worden waren, legte die neue Kalkulation im Sinne der Wirtschaftlichkeit eine starke Erhöhung nahe. Diese betrifft im Wesentlichen neu zu erschließende Baugebiete in der Verbandsgemeinde. Durch den Beschluss des Verbandsgemeinderats fällt die Erhöhung nun zunächst geringer aus und soll für die Folgejahre noch einmal neu diskutiert werden.
25.03.2026, Kulturhaus Hamm (Sieg). Die Tagesordnung der Verbandsgemeinderatssitzung am 25. März war mit Themen der Verbandsgemeindewerke gefüllt, beinhaltete jedoch auch weitere nennenswerte Punkte:
Im Anschluss an die Vorstellung der Jahresabschlüsse 2024 der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) wurde über die Festsetzung der neuen einmaligen Entgelte für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beraten.
Nachdem der Beitragssatz in den vergangenen Jahren unverändert geblieben war, hatte eine neue Kalkulation eine erheblich ausfallende Beitragserhöhung nahegelegt, um Kosten zu decken: Die Beitragserhebung dient etwa der nachhaltigen Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen und trägt dazu bei, die erforderliche Kreditaufnahme zu reduzieren. Da die Verbandsgemeinde jedoch nicht rechtlich an den möglichen Höchstsatz des Beitrags gebunden ist, hatte der Rat bei der Entscheidung politischen Spielraum.
Im Vorfeld hatten sich die Fraktionen eingehend über das Thema und die komplexen Wechselwirkungen informiert, unter anderem durch die Werkleitung, die jeweils noch einmal im Detail über die Zusammensetzung der Beiträge aufklären konnte.
Der in der Sitzung zur Diskussion gestellte Beschlussentwurf bildete den „kleinsten, gemeinsamen Nenner“, der sich im Austausch mit den Fraktionen abgezeichnet habe, so der Bürgermeister. Trotz mitunter anders gelagerter Argumentationen und verschiedener Prioritäten ging aus den Statements der Fraktionen allgemein hervor, bei der Erhöhung mit Bedacht vorgehen zu wollen und die Abwägung zwischen Notwendigkeit und Belastungen dynamisch zu halten.
Nach intensiver, sachlicher Diskussion einigte sich der Verbandsgemeinderat schließlich auf den Beschlussentwurf, die Erhöhung einmaliger Beitragszahlungen für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung ab Mai 2026 nicht auf 100%, sondern nur auf 50% des neu kalkulierten Höchstsatzes festzulegen. Begründung hierfür war u.a., junge, Familien oder Paare mit (Neu-)Bauabsichten in der Verbandsgemeinde durch den gestiegenen Beitragssatz nicht zu verprellen und eine Erhöhung schonender durchzuführen als sie (basierend auf der Kalkulation) rechtlich möglich wäre.
Damit beläuft sich der Beitragssatz ab 01.05.26
bei beitragspflichtiger Grundstücksfläche sowie
bei beitragspflichtiger Straßenfläche.
Wichtig dabei: Es geht hier nicht um die wiederkehrenden Beiträge (WKB). Die neu festgesetzten Entgelte müssen nur einmalig entrichtet werden, z.B. beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks in einem neu zu erschließenden Baugebiet für den Bau eines Eigenheims. Hintergrund ist, dass die entsprechenden Anschlussnehmer:innen in der Regel auch unmittelbar und langfristig von der (vorhandenen und instandzuhaltenden) Infrastruktur profitieren. Bereits erschlossene Grundstücke sind von der Anhebung der Einmalbeiträge nicht betroffen.
Die Beitragssätze werden zunächst nur für das Jahr 2026 festgelegt und sollen für die Folgejahre im Rahmen der Planung der Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke noch einmal zur Beratung im Werkausschuss gestellt werden.
Alle gefassten Beschlüsse des Verbandsgemeinderates werden auch im Rahmen des Sitzungsprotokolls gelistet, welches nach seiner Einstellung online eingesehen werden kann.
Mehr dazu auch hier: https://www.hamm-sieg.de/de/verwaltung-politik/politik/