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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 16/2023
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Beschleunigte Zusammenlegung Chance Natur II (Az.: 33.44 - 5 18 01 -)

Ladung zur Offenlage und Anhörung über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Ladung zur Offenlage der Ergebnisse der Wertermittlung für die durch den 1. Änderungsbeschluss zugezogenen Flurstücke sowie für die Flurstücke, deren Wertermittlungsergebnisse nachträglich von Amts wegen geändert wurden.

Im Zusammenlegungsverfahren Chance Natur II liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung vor für die durch den 1. Änderungsbeschluss zum Zusammenlegungsverfahren zugezogenen Flurstücke sowie für die Flurstücke Gemarkung Herchen Flur 28 Nrn. 10, 74, 75 und Gemarkung Herchen Flur 35 Nrn. 41, 43/1, 44, 46/1, 47/1, 49, deren Wertermittlungsergebnisse nachträglich von Amts wegen geändert wurden.

Die Ergebnisse der Wertermittlung sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches und damit Grundlage für den Zusammenlegungsplan. Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:

von Montag, den 15.05.2023, bis Mittwoch, den 17.05.2023, sowie von Montag, den 22.05.2023, bis Freitag, den 26.05.2023, jeweils montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Rufnummer 0221 147-3504) an den v. g. Tagen in der Bezirksregierung Köln, Börsenplatz 1 in 50667 Köln, Dezernat 33, Zimmer B1055

sowie von Montag, den 15.05.2023, bis Freitag, den 26.05.2023, während der Besuchszeiten bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstr. 12, in 51570 Windeck, Flur im 3.OG.

Zur Erteilung von Auskünften über die vorgenommene Bewertung der Flurstücke (§ 32 FlurbG) stehen Bedienstete der Bezirksregierung Köln zur Verfügung. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0221/147 3504 ist zwingend erforderlich.

Die Karten zur Wertermittlung können auch digital eingesehen werden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/index.html

Beteiligte des Zusammenlegungsverfahrens sind gemäß § 10 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Teilnehmer, d. h. die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke und die Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG.

Zu den Nebenbeteiligten des Zusammenlegungsverfahrens zählen:

a.

Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Zusammenlegungsverfahren betroffen werden;

b.

andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG);

c.

Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Zusammenlegungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;

d.

Inhaber von Rechten an den zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;

e.

Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG);

f.

Eigentümer von nicht zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§§ 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

Die betroffenen Teilnehmer/innen des Zusammenlegungsverfahrens erhalten u. a. den vorläufigen Flurstücksnachweis -Alter Bestand-. In diesem ist der Grundbesitz aufgeführt, den sie in das Zusammenlegungsverfahren einbringen. Hier sind die Ergebnisse der Wertermittlung nach Wertklassen und Wertverhältniszahl als Kennzahlen für Grundstücksqualität und Bodengüte nachgewiesen. Der vorläufige Flurstücksnachweis -Alter Bestand- wird Bestandteil des Zusammenlegungsplanes.

II. Ladung zum Anhörungstermin zu den Ergebnissen der Wertermittlung

Der Anhörungstermin dient der Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse. In diesem Termin können Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Termin nur allgemeine Erläuterungen zu der im o. g. Zusammenlegungsverfahren durchgeführten Bewertung und keine Auskünfte über die Bewertung der einzelnen Grundstücke gegeben werden (hierfür ist die unter I. aufgeführte Offenlage vorgesehen).

Der Anhörungstermin findet statt: am Montag, den 12.06.2023, um 10:00 Uhr im Haus des Gastes, Siegtalstraße 39 in 51570 Windeck-Herchen.

Sollten Beteiligte ihre Einwendungen nicht im Anhörungstermin vorbringen wollen, so können sie diese bis spätestens 14 Tage nach dem o. g. Anhörungstermin schriftlich der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, unter Angabe des o.g. Aktenzeichens und ihrer ONr. mitteilen. Allgemeine Erläuterungen zu dem im Zusammenlegungsverfahren durchgeführten Bewertungsverfahren können die Teilnehmer dem Begleitschreiben entnehmen, das sie per Post erhalten.

Beteiligte, die mit den Ergebnissen der Wertermittlung einverstanden sind, brauchen diesen Anhörungstermin nicht wahrzunehmen.

Die den Teilnehmer übersandten Auszüge und Nachweise sind zu den vorgenannten Terminen mitzubringen.

Allgemeine Hinweise

1. Vertretung durch eine bevollmächtigte Person

Aus verwaltungsvereinfachenden Gründen und um die Anzahl der Ansprechpartner zu verringern, werden alle Miteigentümer an gemeinschaftlichem Grundbesitz (auch die von der Flurbereinigungsbehörde ermittelten Erben) aufgefordert, eine gemeinsame bevollmächtigte Person zu bestellen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift vorzulegen. Die Beglaubigung kann von jeder dienstsiegelführenden Stelle vorgenommen werden (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung). Die Beglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG gebührenfrei (außer bei Notaren).

Vollmachtsvordrucke können die Beteiligten bei der Bezirksregierung Köln,-Dezernat 33-, 50606 Köln, anfordern oder auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/form_vollmacht.pdf abrufen.

Die Bevollmächtigung schließt eine Teilnahme der einzelnen Miteigentümer an Terminen im Flurbereinigungsverfahren nicht aus.

Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung der Termine zu Ziffern I. und II. verhindert sein, können sie sich an diesen Tagen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke (Tagesvollmacht) können bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 33-, 50606 Köln, angefordert werden. Zur notwendigen Beglaubigung siehe oben.

2. Kostenerstattung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Kosten erstattet werden können, die den Beteiligten durch die Wahrnehmung der Termine entstehen.

Im Auftrag

Rosenberg, RVD’in

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10

50667 Köln

Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter: https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf

Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.