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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 16/2025
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Wichtige Änderungen bei der Ausweisbeantragung

Bürgerbüro Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg)

Ab dem 01. Mai 2025 ist für hoheitliche Dokumente nur noch die Verwendung digitaler, biometrischer Lichtbilder zulässig. Die Lichtbilder können entweder behördlich oder von Fotograf:innen/Dienstleister:innen erstellt werden. In letzterem Fall muss das Bild unbedingt medienbruchfrei über eine sichere Cloud an die Verwaltung übermittelt werden (ob der/die jeweilige Fotodienstleister:in die Leistung anbietet, muss selbst erfragt werden).

Das Bürgerbüro (Meldeamt) der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) bietet die Erstellung von vorschriftsmäßigen Passbildern ab dem 07. Mai 2025 dauerhaft freiwillig an. Da ausgedruckte, mitgebrachte Lichtbilder nicht mehr akzeptiert werden, möchte die Kommune auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Gang zum Amt ersparen. Das Bürgerbüro nutzt ein Gerät, das von der Bundesdruckerei und dem Bundesministerium für Inneres und Heimat zur Verfügung gestellt wird. Wegen der umfänglichen Installation des Gerätes wird das Bürgerbüro am 06. Mai 2025 geschlossen. Ab dem 07. Mai ist das verwendete Aufnahmesystem „PointID“ dann einsatzfähig und die ersten Passbilder können vor Ort in der Verwaltung erstellt werden.

Für ein Lichtbild des Aufnahmegeräts, das vor Ort in der Verwaltung erstellt wird, wird (bundeseinheitlich für die Nutzung des PointID-Systems) eine staatliche Gebühr von 6,00 € erhoben (plus der Grundgebühr des/r Ausweisdokuments/e). Der Betrag kann direkt vor Ort mit Karte oder Bargeld bezahlt werden. Wird das fertige Lichtbild über eine:n Dienstleister:in eingereicht, wird die staatliche Gebühr für die Bilderstellung nicht erhoben.

Weiterhin wird der PIN-Brief für den Online-Ausweis seit Mitte Februar 2025 nicht mehr per Post verschickt, sondern kann der/dem jeweiligen/m Bürger:in direkt bei Antragstellung übergeben werden.


…einfach informiert. FAQ zu den neuen Lichtbild-Vorgaben

Warum werden jetzt nur noch biometrische und digitale Lichtbilder verwendet?

Die neue Vorschrift geht auf das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ zurück. Maßgaben des Gesetzes wurden seit seiner Verabschiedung im Jahr 2023 schrittweise eingeführt.

Warum werden ausgedruckte Lichtbilder nicht länger akzeptiert?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat schreibt dazu: „Die Digitalisierung und Vereinfachung des Antragsprozesses würde konterkariert, wenn der Bürger auch weiterhin ein elektronisch erstelltes Passbild vom Fotografen ausdrucken lassen und das Papier-Passbild vom Fotografen zum Bürgeramt tragen muss, damit es dort - mit Qualitätseinbußen - wieder eingescannt wird.“

Dieser Medienbruch wird durch die digitale Übermittlung und Erstellung also zukünftig vermieden. Darüber gibt es seitens der EU die Empfehlung, die Lichtbilderstellung in der Behörde zu ermöglichen. In anderen EU-Ländern und Digitalisierungsvorreitern, wie z.B. Estland, ist das bereits gängige Praxis.

Welche Vorteile haben Bürger:innen dadurch?

Die Beantragung von Ausweisdokumenten soll unbürokratisch, bürgerfreundlich sein, während gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards erhalten bleiben. Die anerkannten Standards sind beispielsweise ein Grund dafür, weshalb man mit einem deutschen Pass in vielen Ländern visumfrei einreisen kann. Durch die biometrischen Bilder können Identifizierungen, bspw. bei Grenzkontrollen, schneller durchgeführt werden und Unannehmlichkeiten vermieden werden. Außerdem wird so Identitätsdiebstahl bzw. der Missbrauch von Ausweisdokumenten erschwert.

Durch die Datenerfassung vor Ort in der Behörde wird Manipulationen, bspw. durch Morphing vorgebeugt und es kann Zeit eingespart werden, da Lichtbildaufnahme und Dokumentenbeantragung in einem Schritt erfolgen.

Was passiert danach mit meinen Daten / meinem Bild?

Wie alle anderen sensiblen Daten unterliegen auch die Lichtbilder im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes einem besonderen Schutz. Das Bild wird ausschließlich im Pass- bzw. Personalausweisregister gespeichert, bspw. um bei Verlust oder Diebstahl rasch ein Ersatzdokument ausstellen zu können. Das Bild wird – wie schon zuvor – nur dem Hersteller des/r Ausweisdokuments/e auf sicherem Wege übermittelt und dort bei Produktionsende gelöscht.


Mehr Infos aus offizieller Quelle sind auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres und Heimat verfügbar.

Allgemeine Hinweise zu den Bürgerdiensten:

Das Bürgerbüro arbeitet am Montagnachmittag ausschließlich mit Terminen. An den anderen Tagen werden Ihre Anliegen dort weiterhin ohne Voranmeldung bearbeitet (zu den Öffnungszeiten des Rathauses).

Beim Standesamt können sowohl für jeden Tag Termine vereinbart werden als auch bleibt parallel das spontane Vorbeikommen möglich.

Zur Klärung von Rentenangelegenheiten ist eine Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung erforderlich.


Termin vereinbaren:

…abseits der Öffnungszeiten online

auf der Website der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) unter https://www.hamm-sieg.de/de/verwaltung-politik/rathaus/termin-buchen/

…während der Öffnungszeiten telefonisch

bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:

- Bürgerbüro/Meldeamt, Tel. 02682 9522-15

Am Dienstag, den 06. Mai, wegen Installationsarbeiten geschlossen.

- Rentenangelegenheiten, Tel. 02682 9522-53

- Standesamt, Tel. 02682 9522-16