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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 16/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Birkenbeul

Der Ortsgemeinderat Birkenbeul hat auf Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgaben­gesetzes (KAG) vom 20.06.1995 –in ihrer jeweils gültigen Fassung- sowie § 32 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul die folgende Friedhofsgebühren­satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Vorbemerkung

Sofern aus Gründen der Lesbarkeit weder eine neutrale, diverse noch eine weib­liche Personenbezeichnung in dieser Satzung Verwendung gefunden hat, gilt die Personenbezeichnung als generisches Maskulinum.

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen sowie für die damit verbundenen Leistungen der Ortsgemeinde Birkenbeul werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben.

Die maßgeblichen Gebührentatbestände bzw. Gebühren ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2 Gebührenschuldner

1. Gebührenschuldner sind

  • bei Bestattungen und Beisetzungen die Personen, die nach § 9 Bestattungs­gesetz Rheinland-Pfalz verantwortlich sind, sowie der Antragsteller,
  • bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

1.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung; bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

2.

Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebüh­renbescheids fällig.

§ 4 Umsatzbesteuerung

Soweit im Einzelfall die maßgeblichen Gebührentatbestände bzw. Gebühren der Umsatzbesteuerung unterliegen, wird diese in der jeweils maßgeblichen Höhe von dem Gebührenschuldner neben den Gebühren noch zusätzlich geschuldet.

§ 5 Inkrafttreten

1.

Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

2.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 15.07.2021 außer Kraft.

Birkenbeul, den 03.04.2025
Ortsgemeinde Birkenbeul
Sven Merzhäuser
-Ortsbürgermeister-