Bei der Ortsgemeinde Pracht sind wiederholt Beschwerden vorgetragen worden, dass in letzter Zeit zunehmend u. a. öffentliche Straßen und Plätze einschließlich der Gehwege, Privatgrundstücke sowie Feld- und Waldwege durch Hundekot verunreinigt werden.
Die Hundehalter werden daher gebeten aus hygienischen Gründen darauf zu achten, dass ihre Vierbeiner ihr „Geschäft“ zu Hause verrichten. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, so sind Hundehaltende verpflichtet, den Kot zu beseitigen. Hierzu sind an verschiedenen Stellen im Ort auch eigens Tütenspender angebracht worden, die kostenlos genutzt werden können.
Anderenfalls begehen Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für Reiter/Führer von Pferden.