Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Etzbach fasste in seiner Sitzung am 27.03.2023 folgende Beschlüsse:
Der Ortsgemeinderat beschloss die Festlegung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023 auf:
| a) | Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf 350 v.H. |
| b) | Grundsteuer B von bisher 370 v.H. auf 470 v.H. |
| c) | Gewerbesteuer von bisher 380 v.H. auf 385 v.H. |
Auch der Übertragung von Haushaltsermächtigungen für die Gebäudeunterhaltung des Bürgerhauses in Höhe von 24.800 € und von 20.000 € für die Unterhaltung der Wald- und Wirtschaftswege vom Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 wurde zugestimmt.
Eine Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen wurde beschlossen. Auch eine Benutzungs- und Gebührenordnung für den Astplatz fand die Zustimmung des Ortsgemeinderates.
Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Herstellung eines zweiten Rettungsweges am Schießstand im Bürgerhaus Etzbach wurde hergestellt.
Der Ortsgemeinderat Etzbach beschloss des Weiteren die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung des Mehrgenerationenplatzes an das Planungsbüro Stadt-Land-plus GmbH, Boppard, zu einem Betrag von brutto 15.368,29 €.
Im nicht öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.