Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) fasste in seiner Sitzung am 27. März 2023 folgende Beschlüsse:
Die Beschlussfassung über das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für ein nördlich des Feuerwehrhauses gelegenes Teilgebiet; hier: Antrag der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) auf Änderung der bisherigen Planungsabsicht, wurde vertagt.
Der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortsmitte II“ für ein kleines Teilgebiet im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Errichtung eines Wohnhauses wurde ebenfalls zugestimmt.
Die Annahme folgender Spenden und Sponsoringleistungen fand die Zustimmung des Ortsgemeinderates:
Die Stiftung des Förderkreises der Genossenschaftsmitglieder hat für das Deutsche Raiffeisenmuseum 2.400,00 € gespendet.
Die EAM GmbH & Co. KG hat Sponsoringleistungen für den Weihnachtsmarkt in Höhe von 200,- € angeboten.
Die Rhenag AG hat eine Sponsoringleistung für den Weihnachtsmarkt in Höhe von 500,- € angeboten.
Außerdem wurde die Neufassung der Gebührenordnung für das KulturHausHamm (Sieg) zum 01.05.2023 beschlossen.
Dem Grundsatzbeschluss, ihre kommunale Forstwirtschaft auf Grundlage der mittelfristigen Betriebsplanung des Forstplanungsbüros Bender für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2033 durchzuführen, sowie dem vom Forstamt Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2023 aufgestelltem Forstwirtschaftsplan wurde zugestimmt.
Der Ortsgemeinderat beschloss weiterhin die Auflösung bzw. Übertragung des Erbpachtrechtsvertrages mit der Ev. Kirchengemeinde Hamm (Sieg) vom 07.08.1969 zur Anlegung eines Kinderspielplatzes auf dem Grundstück „Auf dem Balkert 20“, um eine wohnbauliche Nutzung des Grundstückes zu ermöglichen.
Auch der Umbenennung des Grundstücks in der Gemarkung Hamm, Flur 2, Parzelle 49/1 mit der bisherigen Bezeichnung „Schillerstraße 7“ in „Gerhardt-Hauptmann-Straße 6“ wurde zugestimmt.
Im nicht öffentlichen Teil wurde ein Beschluss zu Auftragsangelegenheiten gefasst.