Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Niederirsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurden in der vorgelegten Form beschlossen.
Auch der Aufgabenübertragung gem. § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Gründung einer Gesellschaft zur Nutzung und Erschließung regenerativer Energien - mit Ausnahme bereits bestehender Erzeugungsanlagen und vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates - ab einer Anlagenleistung von 1 MW von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) wurde zugestimmt.