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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 18/2024
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Hamm/Sieg

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) hat in seiner Sitzung am 08. April 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

I.)

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurden in der vorgelegten Form beschlossen.

II.)

Darüber hinaus schloss die Ortsgemeinde Hamm (Sieg) den Vertrag zur Teilnahme an dem Programm „Partnerschaft zur Entschuldung von Kommunen in Rheinland-Pfalz“ mit dem Land Rheinland-Pfalz ab. Mit ihrer Teilnahme am PEK-RP scheidet sie aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) aus. Die Ortsgemeinde wird dadurch mit einem Betrag von bis zu 669.037€ von ihren Liquiditätskrediten entschuldet. Würde die Gemeinde im Kommunalen Entschuldungsfonds verbleiben, würden noch Zahlungen vom Land für 3 Jahre (2024-2026) erfolgen. Bei jährlich 78.550 € ergeben sich für 3 Jahre insgesamt 235.650,00 €. Der Abschluss des Vertrages zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm PEK-RP ist somit für die Ortsgemeinde wirtschaftlich vorteilhafter.

III.)

Der Ortsgemeinderat Hamm (Sieg) hat gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) zugestimmt, für die der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Feststellungsbeschluss gefasst hat.

IV.)

Darüber hinaus wurde das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Bauvoranfragen

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zur Anlage einer Gewerbeeinheit mit Neubau einer Gewerbehalle, die ein Fitnessstudio sowie weitere Gewerbeflächen / Lagerflächen beherbergen soll (Halle 1) und

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die Errichtung einer weiteren Gewerbehalle für eine PKW-Waschstraße (Halle 2) auf dem Grundstück in 57577 Hamm (Sieg), Lindenallee, Gemarkung Hamm, Flur 4, Flurstücke 1/98 und 1/131 hergestellt. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als „Gewerbliche Baufläche“ dar.

V.)

Hinsichtlich des vom Forstamt Altenkirchen für die Ortsgemeinde Hamm (Sieg) für das Haushaltsjahr 2024 aufgestellten Forstwirtschaftsplans vom 29.01.2024 wurde per Ratsbeschluss entschieden, ihn in der vorgelegten Form anzunehmen.

VI.)

Die aktualisierten und ergänzten Entwürfe der Gebühren- und Benutzerordnung des a) Raiffeisenmuseums und b) Forums werden angenommen und als neue Ordnungssatzungen beschlossen.

VII.)

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht beschließt der Ortsgemeinderat die Objektplanungsleistungen der Raiffeisenstraße 6/8 an das Architekturbüro André und Erich Kramm GmbH, Weilburger Straße 1a, 65549 Limburg, zu vergeben. Mit dem Architekturbüro soll ein Architektenvertrag geschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Abschluss des als Anlage beigefügten Architektenvertrages durchzuführen und den Auftrag zu erteilen. Mit diesem Beschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 4 beauftragt, was einem Honorar von 41.117,40 € brutto entspricht. Die Beauftragung dieser Leistungsphasen ist für den Jahresförderantrag 2024 zur Ortskernsanierung (Programm WNE) erforderlich, da im Antrag die genannten Planungsleistungen vorzulegen sind. Mit Schreiben der ADD Trier vom 14.03.2024 werden der Ortsgemeinde im Antragsverfahren 2024 Zuwendungen in Höhe von 1.000.000 € in Aussicht gestellt. Die Planungsleistungen durch das Büro Kramm sind bis spätestens 30.06.2024 zu erbringen, um sie im Förderantrag berücksichtigen zu können.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.