Hinweis der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg): In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 19. Mai 2024 werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen 2024 zugestellt. Wenn Sie an der Europa- und Kommunalwahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
| 1. | schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), |
| 2. | online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, |
| 3. | online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung (www.hamm-sieg.de), |
| 4. | per Fax (02682/9522-84) oder |
| 5. | durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung (Briefwahl@Hamm-Sieg.de). |
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, Wahlschein und Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in die adressierten Wahlbriefe (hellroter Wahlbrief für Europawahl und orangefarbener Wahlbrief für die Kommunalwahl) an die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) bzw. Kreisverwaltung Altenkirchen übersenden oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie die Wahlbriefe so rechtzeitig, dass diese spätestens am 9. Juni 2024 bis 18 Uhr bei den auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Verwaltungen eingehen. Der jeweilige Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung abgegeben werden.