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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 18/2025
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Wichtige Änderungen bei der Ausweisbeantragung

Bürgerbüro Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg)

Ab dem 01. Mai 2025 ist für hoheitliche Dokumente nur noch die Verwendung digitaler, biometrischer Lichtbilder zulässig. Die Lichtbilder können entweder behördlich oder von Fotograf:innen/Dienstleister:innen erstellt werden. In letzterem Fall muss das Bild unbedingt medienbruchfrei über eine sichere Cloud an die Verwaltung übermittelt werden (ob der/die jeweilige Fotodienstleister:in die Leistung anbietet, muss selbst erfragt werden).

Das Bürgerbüro (Meldeamt) der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) bietet die Erstellung von vorschriftsmäßigen Passbildern ab dem 07. Mai 2025 dauerhaft freiwillig an. Da ausgedruckte, mitgebrachte Lichtbilder nicht mehr akzeptiert werden, möchte die Kommune auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Gang zum Amt ersparen. Das Bürgerbüro nutzt ein Gerät, das von der Bundesdruckerei und dem Bundesministerium für Inneres und Heimat zur Verfügung gestellt wird. Wegen der umfänglichen Installation des Gerätes wird das Bürgerbüro am 06. Mai 2025 geschlossen. Ab dem 07. Mai ist das verwendete Aufnahmesystem „PointID“ dann einsatzfähig und die ersten Passbilder können vor Ort in der Verwaltung erstellt werden.

Für ein Lichtbild des Aufnahmegeräts, das vor Ort in der Verwaltung erstellt wird, wird (bundeseinheitlich für die Nutzung des PointID-Systems) eine staatliche Gebühr von 6,00 € erhoben (plus der Grundgebühr des/r Ausweisdokuments/e). Der Betrag kann direkt vor Ort mit Karte oder Bargeld bezahlt werden. Wird das fertige Lichtbild über eine:n Dienstleister:in eingereicht, wird die staatliche Gebühr für die Bilderstellung nicht erhoben.

Weiterhin wird der PIN-Brief für den Online-Ausweis seit Mitte Februar 2025 nicht mehr per Post verschickt, sondern kann der/dem jeweiligen/m Bürger:in direkt bei Antragstellung übergeben werden.

Mehr Infos dazu sind auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres und Heimat verfügbar.

Allgemeine Hinweise zu den Bürgerdiensten:

Das Bürgerbüro arbeitet am Montagnachmittag ausschließlich mit Terminen. An den anderen Tagen werden Ihre Anliegen dort weiterhin ohne Voranmeldung bearbeitet (zu den Öffnungszeiten des Rathauses).

Beim Standesamt können sowohl für jeden Tag Termine vereinbart werden als auch bleibt parallel das spontane Vorbeikommen möglich.

Zur Klärung von Rentenangelegenheiten ist eine Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung erforderlich.

Termin vereinbaren:

…abseits der Öffnungszeiten online

• auf der Website der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) unter https://www.hamm-sieg.de/de/verwaltung-politik/rathaus/termin-buchen/

…während der Öffnungszeiten telefonisch

• bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:

- Bürgerbüro/Meldeamt, Tel. 02682 9522-15

Am Dienstag, den 06. Mai, wegen Installationsarbeiten geschlossen.

- Rentenangelegenheiten, Tel. 02682 9522-53

- Standesamt, Tel. 02682 9522-16