Nach der Gas- und der Strompreisbremse gibt es seit Kurzem auch die Härtefallhilfe für Haushalte, die mit anderen Brennstoffen heizen.
Ob einem diese Hilfe zusteht und wie man sie erhalten kann, das Fragen Bürger nahezu täglich auch im Rathaus Hamm (Sieg). Obwohl die Verbandsgemeindeverwaltung damit nichts zu tun hat, hat die Fachabteilung Soziales einige Informationen zusammengestellt.
Informationen zum Thema können über https://heizkostenhilfe.rlp.de/ abgerufen werden. Auch steht hier ein Online-Rechner zur Verfügung, mit dem sich vorab die mögliche Hilfssumme ausrechnen lassen kann.
Seit dem 8. Mai ist über diese url auch das Portal zu erreichen, mit dem man online einen Antrag auf Heizkostenhilfe stellen kann.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Entlastungsanträge über das o.a. Portal können die Eigentümer von Privatwohnungen stellen, die im Jahr 2022 mit „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ geheizt haben. Für Mieter muss der Eigentümer den Antrag stellen. Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) müssen zuvor ein Servicekonto bei der Kasse.Hamburg beantragen.
Antragsberechtigt ist, wer im vergangenen Jahr 2002 mit einem der folgenden Brennstoffe geheizt hat: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und /Koks.
Es können Rechnungen im Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2022 berücksichtigt werden.
Es wird nicht pauschal entlastet, sondern nur um einen Betrag, der einen Referenzpreis um das Doppelte übersteigt. Davon gibt es dann 80 Prozent. Gerechnet wird also so: 0,8 mal Rechnungsbetrag minus 2 mal Referenzpreis.
Die Referenzpreise wurden aus den Durchschnittskosten von 2021 berechnet und liegen - brutto -wie folgt:
| Heizöl: | 71 ct/l |
| Flüssiggas: | 57 ct/l |
| Holzpellets: | 24 ct/kg |
| Holzhackschnitzel: | 11 ct/kg |
| Holzbriketts: | 28 ct/kg |
| Scheitholz: | 85 €/rm |
| Kohle/Koks: | 36 ct/kg |
Maximal können pro Haushalt 2.000 Euro ausgezahlt werden, Beträge unter 100 Euro je Haushalt fallen unter den Tisch.
Die Anträge können voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.