Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederirsen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.03.2025 vorgelegt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 und 2026 folgende Entscheidungen:
1. Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.
2. Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2025/2026 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 30.000 € genehmigt.
Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 12.05.2025 bis Dienstag, 20.05.2025, während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
| Dienststunden: | |
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 121.620 € | 124.130 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 121.305 € | 123.590 € |
| der Jahresüberschuss auf | 315 € | 540 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 3.640 € | 3.855 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.000 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.000 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -3.640 € | -3.855 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| …zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| …verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| …zusammen auf | 0 € | 0 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 0 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 0 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 30.000 € | 30.000 € € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| - Grundsteuer A auf | 425 v.H. | 425 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 490 v.H. | 490 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 440 v.H. | 440 v.H. |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022: | 171.777 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023: | 176.957 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024: | 177.852 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 178.167 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 178.707 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 1.000 € | 1.000 € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 1.000 € | 1.000 € |
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.