Da hilft kein Lamentieren: Auch Herr Mustermann braucht einen neuen Führerschein.
Ein Führerschein im Scheckkartenformat befreit nicht unbedingt von der Pflicht, einen neuen zu beantragen. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum und - klingt paradox, ist aber so - das Alter des Besitzers.
Ein neuer Führerschein kommt. Davon hat fast jeder schon einmal gehört. Die meisten denken jedoch, dass das nur Besitzer der alten „Lappen“ in Grau oder Rosa betrifft. Doch weit gefehlt: Jeder, dessen Führerschein vor 19.01.2013 ausgestellt wurde, ist dran - es fragt sich nur, wann.
Einen neuen Führerschein ausstellen lassen muss man je nachdem wie alt der jetzige ist und - richtig gelesen! - wie alt man selbst ist. Selbst wer schon einen Scheckkarten-Führerschein mit EU-Symbol und Hologramm besitzt und deshalb denkt, er sei auf der sicheren Seite, sollte einen Blick auf die Zeile „4a“ werfen: Da steht das Ausstellungsdatum.
Wer einen Führerschein hat, der älter ist als neun Jahre, also vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der späteste Zeitpunkt dafür ist allerdings unterschiedlich, und eine kompliziertere Regelung kann man sich kaum vorstellen. Kommt hinzu, dass die neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein werden. Wer also früher zum Amt geht, als er muss, verschenkt Gültigkeitszeit. Und dass die Verlängerung des neuen Führerscheins kostenlos sein wird, glauben nur ganz naive Leute…
Muss ich meinen Führerschein jetzt tauschen?
Hier ein paar Tipps, wer seinen Führerschein - egal, ob „Lappen“ oder EU-Führerschein - wann tauschen muss:
Neuen Führerschein beantragen: Wie geht das?
Wer vom Führerscheintausch betroffen ist, sollte Folgendes tun, wenn sein Stichtag naht: Suchen Sie Ihre Heimatverwaltung auf - in unserem Fall also die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) - und beantragen einen neuen Führerschein. Sie müssen dafür mitbringen:
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr.
Hat das Auswirkungen auf meine Führerscheinklassen?
Nein, hat es nicht. Die Fahrerlaubnis bleibt so bestehen, wie sie im alten Führerschein auch lautete.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Die Gültigkeit der neuen Fahrerlaubnis ist auf 15 Jahre begrenzt. Nach dieser Zeit muss er neu ausgestellt und auch mit einem neuen Foto ausgestattet werden.
Und wenn ich vergesse, ihn zu beantragen oder ihn zu spät kriege?
Dann kann, wenn man erwischt wird, eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Weil die Fahrerlaubnis trotzdem gilt und nur das Dokument fehlt, kommen 10 Euro als Verwarngeld infrage.