Die im Gebiet der Ortsgemeinde Pracht, Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Kreis Altenkirchen verlaufende Teilstrecke der Kreisstraße Nr. 57 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße.
Sie wird gemäß § 38 Abs. 1, in Verbindung mit § 3 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz, mit Wirkung zum 01.02.2026 zu einer Gemeindestraße abgestuft.
Die Abstufungsstrecke verläuft:
von NK 5211 272 nach NK 5211 287
von Station 0,940 bis Station 1,490
von NK 5211 287 nach NK 5211 273
von Station 0,000 bis Station 1,504
Die Länge der abzustufenden Strecke beträgt 2,054 km.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Verbandsgemeindeverwaltung
Hamm (Sieg)
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
einzulegen.
Die Abstufungsunterlagen können während der Dienststunden hier eingesehen werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.