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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 2/2026
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Verbandsgemeinde Hamm/Sieg

Anordnung zur Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße Nr. 57 im Gebiet der Ortsgemeinde Pracht zu einer Gemeindestraße

Die im Gebiet der Ortsgemeinde Pracht, Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Kreis Altenkirchen verlaufende Teilstrecke der Kreisstraße Nr. 57 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße.

Sie wird gemäß § 38 Abs. 1, in Verbindung mit § 3 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz, mit Wirkung zum 01.02.2026 zu einer Gemeindestraße abgestuft.

Die Abstufungsstrecke verläuft:

von NK 5211 272 nach NK 5211 287

von Station 0,940 bis Station 1,490

von NK 5211 287 nach NK 5211 273

von Station 0,000 bis Station 1,504

Die Länge der abzustufenden Strecke beträgt 2,054 km.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Verbandsgemeindeverwaltung

Hamm (Sieg)

Lindenallee 2

57577 Hamm (Sieg)

einzulegen.

Die Abstufungsunterlagen können während der Dienststunden hier eingesehen werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.