Planfeststellung für das Bauvorhaben „Oberwesterwaldbahn, PFA Altenkirchen, Geschwindigkeitserhöhung“, Bahn-km 61,227 bis 71,760 der Strecke 3032 Engers–Au (Sieg) in den Gemeinden: Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld und Hamm (Sieg) mit den Ortsgemeinden Ingelbach, Michelbach, Stadt Altenkirchen, Hilgenroth, Breitscheidt und Pracht im Landkreis Altenkirchen und Verbandsgemeinde Rennerod im Westerwaldkreis.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen ist aufgrund der COVID-19 Pandemiesituation seit dem 18.04.2023 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes https://www.eba.bund.de zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz die Auslegung.
Zeitgleich und als zusätzliches Informationsangebot liegt der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Unterlagen ab 31.05.2023 bis einschließlich 13.06.2023 im Rathaus Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Dachgeschoss, Raum Nr. 44, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Aufgrund der Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes ist die Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes maßgeblich. Die Auslegungsfrist beginnt daher mit Veröffentlichung im Internet. Nach Ablauf der Auslegungsfrist (zwei Wochen) gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungs-beschluss nicht individuell zugestellt worden ist, als zugestellt. Diese Zustellungsfiktion gilt unabhängig von einer über die Auslegungsfrist hinausgehenden Bereitstellung des Beschlusses sowie des festgestellten Plans auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.