Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.04.2025 vorgelegt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 und 2026 folgende Entscheidungen:
| 1. | Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben. |
| 2. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2025/2026 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 146.000 € genehmigt. |
Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 19.05.2025 bis Dienstag, 27.05.2025, während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Dienststunden:
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul für die Jahre 2025 und 2026 vom 03.04.2025
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
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| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 573.861 € | 574.902 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 566.182 € | 566.919 € |
| der Jahresüberschuss auf | 7.679 € | 7.983 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
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| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -38.080 | 27.950 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 15.000 € | 140.470 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 28.500 € | 164.470 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -13.500 € | -24.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 51.580 € | -3.950 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
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| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| zusammen auf | 0 € | 0 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 150.000 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 0 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 146.000 € | 146.000 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| Grundsteuer A auf | 410 v.H. | 410 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 470 v.H. | 470 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 410 v.H. | 410 v.H. |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023: | 459.526 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024: | 479.098 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 486.777 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026: | 494.760 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 1.500 € | 1.500 € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| 1.000 € | 1.000 € |
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.