Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roth für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Email vom 06.03.2026 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 06.05.2026 folgende Entscheidungen mitgeteilt:
| „1. | Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben. |
| 2. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Satz 1 GemO wird der unter § 2 der Haushaltssatzung 2026/ 2027 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 31.500 € in 2026 und in Höhe von 32.000 € in 2027 genehmigt. |
| Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass vorhandene liquide Mittel, die nicht zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen benötigt werden, vorrangig zur Finanzierung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit eingesetzt werden. | |
| 3. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 1, 102 GemO wird die unter § 3 der Haushaltssatzung aufgeführte Summe der Verpflichtungsermächtigungen 2026 in Höhe von 25.000 €, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, genehmigt. |
| 4. | Für Vorhaben zu deren endgültiger Finanzierung Zuwendungen Dritter eingeplant sind, dürfen Haushaltsmittel durch die Ortsgemeinde erst in Anspruch genommen werden, wenn über die veranschlagte Zuwendung entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen oder rechtsverbindliche Vereinbarungen/ Bewilligungszusagen bestehen. |
| 5. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2026/ 2027 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 1.269.500 € für 2026 und 2027 genehmigt.“ |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 11.05.2026 bis Mittwoch, 20.05.2026 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
| Dienststunden: | |
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| de Gsamtbetrag der Erträge auf | 1.702.648 € | 2.037.358 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.013.279 € | 1.990.506 € |
| der Jahresüberschuss auf | -310.631 € | 46.852 € |
2. im Finanzhaushalt
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -231.500 € | 116.225 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 605.100 € | 68.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 636.600 € | 100.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -31.500 € | -32.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 263.000 € | -84.225 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 31.500 € | 32.000 € |
| zusammen auf | 31.500 € | 32.000 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 85.000 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 25.000 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 1.269.500 € | 1.269.500 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 |
| - Grundsteuer A auf | 400 v.H. | 400 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 600 v.H. | 600 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 430 v.H. | 430 v.H. |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (vorläufig): | 2.666.231 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 2.687.228 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026: | 2.376.597 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027: | 2.423.449 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 2.000 € | 2.000 € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 1.000 € | 1.000 € |
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.