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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 20/2026
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roth für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roth für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Email vom 06.03.2026 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 06.05.2026 folgende Entscheidungen mitgeteilt:

„1.

Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

2.

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Satz 1 GemO wird der unter § 2 der Haushaltssatzung 2026/ 2027 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 31.500 € in 2026 und in Höhe von 32.000 € in 2027 genehmigt.

Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass vorhandene liquide Mittel, die nicht zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen benötigt werden, vorrangig zur Finanzierung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit eingesetzt werden.

3.

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 1, 102 GemO wird die unter § 3 der Haushaltssatzung aufgeführte Summe der Verpflichtungsermächtigungen 2026 in Höhe von 25.000 €, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, genehmigt.

4.

Für Vorhaben zu deren endgültiger Finanzierung Zuwendungen Dritter eingeplant sind, dürfen Haushaltsmittel durch die Ortsgemeinde erst in Anspruch genommen werden, wenn über die veranschlagte Zuwendung entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen oder rechtsverbindliche Vereinbarungen/ Bewilligungszusagen bestehen.

5.

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2026/ 2027 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 1.269.500 € für 2026 und 2027 genehmigt.“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 11.05.2026 bis Mittwoch, 20.05.2026 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Roth, den 07.05.2026
Ortsgemeinde Roth
Thomas Holzer
-Ortsbürgermeister-

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roth für die Jahre 2026 und 2027 vom 05.03.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1.  im Ergebnishaushalt

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

de Gsamtbetrag der Erträge auf

1.702.648 €

2.037.358 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.013.279 €

1.990.506 €

der Jahresüberschuss auf

-310.631 €

46.852 €

2.  im Finanzhaushalt

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

-231.500 €

116.225 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

605.100 €

68.000 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

636.600 €

100.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-31.500 €

-32.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

263.000 €

-84.225 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

31.500 €

32.000 €

zusammen auf

31.500 €

32.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

85.000 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

25.000 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

1.269.500 €

1.269.500 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hh. Jahr 2025

Hh. Jahr 2026

- Grundsteuer A auf

400 v.H.

400 v.H.

- Grundsteuer B auf

600 v.H.

600 v.H.

- Gewerbesteuer auf

430 v.H.

430 v.H.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (vorläufig):

2.666.231 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025:

2.687.228 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026:

2.376.597 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2027:

2.423.449 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

2.000 €

2.000 €

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

1.000 €

1.000 €

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Roth, den 07.05.2026
Thomas Holzer
-Ortsbürgermeister-