Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheidt fasste in seiner Sitzung am 17. Mai 2023 folgende Beschlüsse:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Breitscheidt für das Haushaltsjahr 2023 wurde vom Kämmerer der VG Hamm (Sieg), Peter Brenner dem Rat vorgestellt. Im Saldo der Veränderungen im ab 2023 neuen Landesfinanzausgleichgesetz und der maßgeblichen Umlagegrundlagen (Kreisumlage von 44,5% auf 40,0% und VG-Umlage von 47,0% auf 42,0% gesenkt) wird gegenüber den Ansätzen 2023 ein erheblich besseres Ergebnis erwartet. Im Ergebnishaushalt ergäbe sich ein Jahresüberschuss von 199.539 € und im Finanzhaushalt ergäbe sich eine positive freie Finanzspitze von 233.950 €. Damit die Ortsgemeinde keine Förderung verliert, wäre die Anhebung der Grundsteuer B von 400% auf den vom Land geforderten Nivellierungssatz von 465% notwendig. Ferner könnten die vom OG-Rat geplanten Investitionen für 2023 ohne Aufnahme von Krediten durchgeführt werden. Der Rat schloss sich den Ausführungen des Kämmerers an und beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan in vorgelegter Form.
Den eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Ortsgemeinde Breitscheidt für das Teilgebiet „Auf dem langen Stück“ zur Realisierung des Anbaus eines Bürgerhauses am bestehenden Sportheim wurde zugestimmt. Aufgrund der erfolgten Abwägungen wurde beschlossen, die Planunterlagen entsprechend zu ergänzen und anschließend die öffentliche Auslegung gem. der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als Parallelbeteiligung gem. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Ortsgemeinde Breitscheidt überträgt gem. § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung die Aufgabe der Nutzung und Erschließung regenerativer Energien - mit Ausnahme bereits bestehender Erzeugungsanlagen und vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates - ab einer Anlagenleistung von 1 Megawatt der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg).
Die Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Ablammstalls für Schafe auf dem Grundstück Gemarkung Unterschützen, Aufm Hartenhahn, Flur 5, Flurstück 20/5 sowie für die Nutzungsänderung eines ehemaligen Gewerbebetriebes in ein Hundekompetenzzentrum und einer Hundeschule mit Wohnbereich auf dem Grundstück Gemarkung Breitscheidt, Talstraße 3, Flur 9, Flurstück 11/54 wurden hergestellt.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen wurde beschlossen dem zuständigen Ausschuss Gabi Teering als Schöffin vorzuschlagen.
Abschließend beschloss der Rat die Gebühren für die Benutzung der Grillhütte der Ortsgemeinde Breitscheidt von 60 Euro auf 80 Euro inklusive Endreinigung zu erhöhen.
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.