Seitens der Ortsgemeinde Birkenbeul wurde festgestellt, dass sich aktuell wieder zahlreiche Grabstätten auf dem Birkenbeuler Friedhof in einem sehr ungepflegten Zustand befinden. Viele Gräber sind mit Unkraut überwuchert und werden offenbar nicht mehr regelmäßig instandgehalten.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 26 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Birkenbeul alle Grabstätten im Rahmen der allgemeinen Gestaltungsvorschriften würdig zu gestalten und dauerhaft in einem gepflegten Zustand zu erhalten sind.
Die Angehörigen der Verstorbenen werden hiermit gemäß § 29 der Friedhofssatzung aufgefordert, die Gräber umgehend entsprechend herzurichten und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.