Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Forst für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 20.04.2023 angezeigt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 und 2024 folgende Entscheidungen:
| 1. | Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben. |
| 2. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2023/2024 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 250.000 € genehmigt. |
Der Ortsgemeinde Forst ist eine geordnete Haushaltswirtschaft zu bescheinigen.
Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 05.06.2023 bis Mittwoch, 14.06.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Dienststunden:
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Forst für die Jahre 2023 und 2024 vom 19.04.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| Hh-Jahr 2023 | Hh-Jahr 2024 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 798.365 € | 775.820 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 748.205 € | 758.035 € |
| der Jahresüberschuss auf | 50.160 € | 17.785 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 38.020 € | 37.550 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.100 € | 3.500 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.700 € | 1.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.600 € | 2.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -36.420 € | -39.550 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| Verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| Zusammen auf | 0 € | 0 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
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| Hh-Jahr 2023 | Hh-Jahr 2024 |
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| 0 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
|
| Hh-Jahr 2023 | Hh-Jahr 2024 |
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| 0 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird
| festgesetzt auf: | 250.000 € | 250.000 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A | 450 v.H. | 450 v.H. |
| - Grundsteuer B | 470 v.H. | 470 v.H. |
| - Gewerbesteuer | 410 v.H. | 410 v.H. |
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 (vorläufig): — 542.912 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022: — 534.121 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023: — 584.281 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024: — 602.066 €
(nachrichtlich: Eigenkapital zum 31.12.2017: 472.483,12 €)
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
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| 2.500 € | 2.500 € |
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von
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| 1.000 € | 1.000 € |
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.