1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1.Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Zimmer 24, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat aus.
2. Die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Roth haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Vorschläge zum Entwurf einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) oder elektronisch an rathaus@hamm-sieg.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
| Öffnungszeiten Rathaus | |
| Montag | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr |