Titel Logo
Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 22/2026
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Pracht - Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pracht für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pracht für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 25.03.2026 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 07.05.2026, eingegangen 15.05.2026 folgende Entscheidungen mitgeteilt:

„1.

Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

2.

Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2026/ 2027 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 618.000 € für 2026 und 2027 genehmigt.“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 01.06.2026 bis Mittwoch, 10.06.2026 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Pracht, den 22.05.2026
Ortsgemeinde Pracht
Matthias Ebach
-Ortsbürgermeister-

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Breitscheidt

für die Jahre 2026 und 2027

vom 24.03.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

…zinslose Kredite auf

0 €

0 €

…verzinste Kredite auf

0 €

0 €

…zusammen auf

0 €

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

38.000 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

0 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

618.000 €

618.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hh. Jahr 2025

Hh. Jahr 2026

- Grundsteuer A auf

460 v.H.

460 v.H.

- Grundsteuer B auf

520 v.H.

520 v.H.

- Gewerbesteuer auf

450 v.H.

450 v.H.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (vorläufig):

1.346.294 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025:

1.477.979 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026:

1.547.620 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027:

1.669.889 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

5.000 €

5.000 €

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

1.000 €

1.000 €

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Pracht, 22.05.2026
Matthias Ebach
-Ortsbürgermeister-