Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pracht für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 25.03.2026 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 07.05.2026, eingegangen 15.05.2026 folgende Entscheidungen mitgeteilt:
| „1. | Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben. |
| 2. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2026/ 2027 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 618.000 € für 2026 und 2027 genehmigt.“ |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 01.06.2026 bis Mittwoch, 10.06.2026 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
| Dienststunden: | |
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden: | ||
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
|
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| …der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.927.497 € | 1.982.405 € |
| …der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.857.856 € | 1.860.136 € |
| …der Jahresüberschuss auf | 69.641 € | 122.269 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
|
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| …der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 100.515 € | 151.185 € |
| …die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 216.500 € | 148.500 € |
| …die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 219.500 € | 127.500 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.000 € | 21.000 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -97.515 € | -172.185 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 | |
| …zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| …verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| …zusammen auf | 0 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf: | |
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 38.000 € | 0 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: | |
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: | |
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 618.000 € | 618.000 € |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| Hh. Jahr 2025 | Hh. Jahr 2026 | |
| - Grundsteuer A auf | 460 v.H. | 460 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 520 v.H. | 520 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 450 v.H. | 450 v.H. |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (vorläufig): | 1.346.294 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 1.477.979 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026: | 1.547.620 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027: | 1.669.889 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 5.000 € | 5.000 € |
| Investitionen oberhalb der Wertgrenze von | |
| Hh. Jahr 2026 | Hh. Jahr 2027 |
| 1.000 € | 1.000 € |
| sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. | |