Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) sind in letzter Zeit wiederholt Beschwerden vorgetragen worden, dass in zunehmendem Maße u.a. öffentliche Straßen und Plätze einschließlich der Gehwege als auch Privatgrundstücke durch Hundekot verunreinigt werden.
Die Hundehalter werden daher gebeten aus hygienischen Gründen darauf zu achten, dass ihre Vierbeiner ihr „Geschäft“ zu Hause verrichten. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, so ist der Hundehalter verpflichtet, den Kot zu beseitigen. Anderenfalls begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für Reiter/Führer von Pferden.