Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Email vom 05.03.2024 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde hat nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen mit Schreiben vom 16.04.2024, eingegangen 08.05.2024 folgende Entscheidungen mitgeteilt:
| „1. | Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben. |
| 2. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Satz 1 GemO wird der unter § 2 der Haushaltssatzung 2024/ 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 395.800 € in 2024 und in Höhe von 360.000 € in 2025 genehmigt. |
| 3. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 1, 102 GemO wird die unter § 3 der Haushaltssatzung aufgeführte Summe der Verpflichtungsermächtigungen 2024 in Höhe von 360.000 €, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, genehmigt. |
| 4. | Für Vorhaben zu deren endgültiger Finanzierung Zuwendungen Dritter eingeplant sind, dürfen Haushaltsmittel durch die Ortsgemeinde erst in Anspruch genommen werden, wenn über die veranschlagte Zuwendung entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen oder rechtsverbindliche Vereinbarungen/ Bewilligungszusagen bestehen. |
| 5. | Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2024/ 2025 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 4.505.000 € für 2024 und 4.517.000 € für 2025 genehmigt.“ |
Dienststunden:
| Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) für die Jahre 2024 und 2025
vom 08.04.2024
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| 1. | im Ergebnishaushalt |
| Hh. Jahr 2024 | Hh. Jahr 2025 |
| …der Gesamtbetrag der Erträge auf | 5.887.961 € | 5.795.832 € |
| …der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 5.629.658 € | 5.638.648 € |
| …der Jahresüberschuss auf | 258.303 € | 157.184 € |
| 2. | im Finanzhaushalt |
| Hh. Jahr 2024 | Hh. Jahr 2025 |
| …der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 245.625 € | 468.585 € |
| …die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 331.700 € | 810.000 € |
| …die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 727.500 € | 1.170.000 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -395.800 € | -360.000 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 150.175 | -108.585 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Hh. Jahr 2024 | Hh. Jahr 2025 |
| …zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| …verzinste Kredite auf | 395.800 € | 360.000 € |
| …zusammen auf | 395.800 € | 360.000 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:
| Hh. Jahr 2024 | Hh. Jahr 2025 |
| 865.000 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:
| Hh. Jahr 2024 | Hh. Jahr 2025 |
| 360.000 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
| Hh. Jahr 2024 | Hh. Jahr 2025 |
| 4.505.000€ | 4.517.000 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
|
| Hh. Jahr 2024 | Hh. Jahr 2025 |
| - | Grundsteuer A auf | 400 v.H. | 400 v.H. |
| - | Grundsteuer B auf | 500 v.H. | 500 v.H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 430 v.H. | 430 v.H. |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (vorläufig): 3.026.218 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023: 3.253.074 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024: 3.511.377 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: 3.668.561 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.
| Hh. Jahr 2024 | Hh. Jahr 2025 |
| 5.000 € | 5.000 € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von
| Hh. Jahr 2024 | Hh. Jahr 2025 |
| 1.000 € | 1.000 € |
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.