Die 1. Nachtrags-Haushaltssatzung mit dem 1. Nachtragsstellenplan der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushalt ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde am 26.03.2026 vorgelegt worden.
Die Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 25.05.2026 mitgeteilt, dass keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben werden, § 97 Abs. 2 GemO. Im Übrigen gelten die Ausführungen der Haushaltsverfügung vom 24.04.2025 uneingeschränkt fort.
Die 1. Nachtragshaushaltsatzung mit dem 1. Nachtragsstellenplan liegen zur Einsichtnahme von Montag, 08.06.2026 bis Dienstag, 16.06.2026 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
Dienststunden:
| Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 25.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026 geändert.
§ 6 Nr. 3 der Haushaltssatzung erhält folgende Fassung:
Der einmalige Beitrag wird zum 01.05.2026 wie folgt festgesetzt:
mit Hausanschluss im öffentlichen Verkehrsraum
| von bisher 1,02 €/m² (netto) | auf 3,17 €/m² (netto) zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer auf 3,39 €/m² (brutto) |
§ 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung erhält folgende Fassung:
Die Beitragssätze der einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigungseinrichtungen werden zum 01.05.2026 wie folgt festgesetzt:
| Schmutzwasser | von bisher 2,08 €/m² | auf 4,49 €/m² |
| Niederschlagswasser | von bisher 5,62 €/m² | auf 8,72 €/m² |
§ 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung erhält folgende Fassung:
Der Investitionskostenanteil der Ortsgemeinden an den Gemeindestraßen wird zum 01.05.2026 wie folgt festgesetzt:
von bisher 12,11 €/ m² — auf 24,12 €/m²