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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 24/2024
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Etzbach

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Etzbach

für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Etzbach für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Email vom 23.04.2024 vorgelegt worden. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde mit Schreiben vom 29.05.2024, eingegangen am 04.06.2024 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„1. Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

2. Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2024/ 2025 aufgeführte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 106.000 € für 2024 und 111.000 € für 2025 genehmigt.“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 17.06.2024 bis Dienstag, 25.06.2024 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12. Uhr und 14 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Etzbach, den 10.06.2024
Ortsgemeinde Etzbach
Ulf Langenbach, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Etzbach für die Jahre 2024 und 2025

vom 22.04.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

Hh. Jahr 2024

Hh. Jahr 2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.347.450 €

2.148.626 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.252.714 €

2.049.062 €

der Jahresüberschuss auf

94.736 €

99.564 €

2. im Finanzhaushalt

Hh. Jahr 2024

Hh. Jahr 2025

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-124.880 €

99.000 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

13.700 €

137.900 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

226.700 €

375.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-337.880 €

-237.100 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

337.880

138.100 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

Hh. Jahr

2024

Hh. Jahr

2025

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2024

Hh. Jahr 2025

235.000 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:

Hh. Jahr 2024

Hh. Jahr 2025

0 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2024

Hh. Jahr 2025

106.000 €

111.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hh. Jahr 2024

Hh. Jahr 2025

- Grundsteuer A auf

350 v.H.

350 v.H.

- Grundsteuer B auf

470 v.H.

470 v.H.

- Gewerbesteuer auf

385 v.H.

385 v.H.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (vorläufig):  —  4.395.110 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023:  —  4.555.668 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024:  —  4.650.404 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025:  —  4.749.968 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.

Hh. Jahr 2024

Hh. Jahr 2025

2.500 €

2.500 €

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

Hh. Jahr 2024

Hh. Jahr 2025

1.000 €

1.000 €

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Etzbach, den 10.06.2024
Ulf Langenbach
-Ortsbürgermeister-