Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Seelbach wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.05.2025 vorgelegt worden. Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergehen seitens der Aufsichtsbehörde gemäß § 95 Abs. 4, § 97 Abs. 2 Satz 4 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 und 2026 folgende Entscheidungen:
1. Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.
2. Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2025/2026 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 8.000 € genehmigt.
Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 16.06.2025 bis Mittwoch, 25.06.2025 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.
| Dienststunden: | |
| Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| Hh-Jahr 2025 | Hh-Jahr 2026 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| …der Gesamtbetrag der Erträge auf | 180.060 € | 183.860 € |
| …der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 177.550 € | 178.600 € |
| der Jahresüberschuss auf | 2.510 € | 5.260 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| …der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 9.850 € | 11.100 € |
| …die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.600 € | 0 € |
| …die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.600 € | 33.000 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.000 € | -33.000 € |
| …der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -6.850 € | 21.900 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| Hh-Jahr 2025 | Hh-Jahr 2026 |
| Zinslose Kredite auf | 0€ | 0 € |
| Verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| Zusammen auf | 0 € | 0 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| Hh-Jahr 2025 | Hh-Jahr 2026 |
| 33.000 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| 0 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
| 8.000 € | 8.000 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 380 v.H. | 380 v.H. |
| Grundsteuer B | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 410 v.H. | 410 v.H. |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (vorläufig): | 270.297 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024: | 286.387 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 288.897 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026: | 294.157 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.
| 1.000 € | 1.000 € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
| 1.000 € | 1.000 € |