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Mitteilungsblatt Hamm (Sieg)
Ausgabe 24/2026
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Etzbach für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Etzbach für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 31.03.2026 vorgelegt worden. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde mit Schreiben vom 26.05.2026, eingegangen am 29.05.2026 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„1. Gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung erhoben.

2. Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO wird der unter § 4 der Haushaltssatzung 2026/ 2027 aufgeführte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 124.000 € für 2026 und 2027 genehmigt.“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 15.06.2026 bis Dienstag, 23.06.2026 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 24 öffentlich aus.

Dienststunden:

Montag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Etzbach, den 08.06.2026
Ortsgemeinde Etzbach
Ulf Langenbach
-Ortsbürgermeister-

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Etzbach

für die Jahre 2026 und 2027

vom 30.03.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.625.453 €

2.579.734 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

2.621.245 €

2.410.573 €

der Jahresüberschuss auf

4.208 €

169.161 €

2. im Finanzhaushalt

 Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

-110.530 €

181.700 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

221.100 €

72.100 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

434.600 €

96.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-213.500 €

-23.900 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

324.030 €

-157.800 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

0 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

124.000 €

124.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hh. Jahr 2025

Hh. Jahr 2026

- Grundsteuer A auf

350 v.H.

350 v.H.

- Grundsteuer B auf

470 v.H.

470 v.H.

- Gewerbesteuer auf

385 v.H.

385 v.H.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (vorläufig):

5.684.964 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025:

5.784.528 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026:

5.788.736 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2027:

5.957.897 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind.

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

5.000 €

5.000 €

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

Hh. Jahr 2026

Hh. Jahr 2027

1.000 €

1.000 €

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Etzbach, den 08.06.2026
Ulf Langenbach
-Ortsbürgermeister-