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Mitteilungsblatt Hamm Sieg
Ausgabe 25/2023
Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

5. Satzung zur Änderung der Kindertagesstättensatzung

Der Verbandsgemeinderat Hamm (Sieg) hat am 31. Mai 2023 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie §§ 2, 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils gültigen Fassung die folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) -Kindertagesstättensatzung- beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 4 Abs. 1 (Elternbeiträge) der Kindertagesstättensatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) erhält folgende Fassung:

Der Besuch der Kindertagesstätte ist für Kinder ab Vollendung ihres 2. Lebensjahres bis zum Schuleintritt beitragsfrei (§ 26 Abs. 1-3 KiTaG).“

§ 2

§ 5 Abs. 1 S. 1 (Verpflegungspauschale) der Kindertagesstättensatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) erhält folgende Fassung:

„Gemäß § 26 Abs. 4 KiTaG wird für die Mittagsverpflegung eines Kindes - sofern es in der jeweiligen Einrichtung über Mittag betreut wird - eine monatliche Verpflegungspauschale erhoben.

§ 3

§ 6 (Bildung und Teilhabepaket) der Kindertagesstättensatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) erhält folgende Fassung (Abs. 2-4 werden gestrichen):

(1) Liegt für ein Kind eine Bewilligung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung vor, erfolgt die Abrechnung der Verpflegungspauschale entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben. Entsprechende Nachweise der Leistungsbeziehung sind von den Erziehungsberechtigen zu erbringen.

§ 4

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

57577 Hamm (Sieg), 13.06.2023

Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

Dietmar Henrich, Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Hamm (Sieg), den 13.06.2023
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
Dietmar Henrich, Bürgermeister

Anlage 1 zur Kindertagesstättensatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

Verpflegungspauschalen:

a)

Kindertagesstätte „Tausendfüßler“ Bitzen

monatlich

71,00 €

b)

Kindertagesstätte „Abenteuerland“ Breitscheidt

monatlich

71,00 €

c)

Kindertagesstätte „Eulennest“ Etzbach

monatlich

71,00 €

d)

Kindertagesstätte „Die phantastischen Vier“ Fürthen

monatlich

71,00 €

e)

Kindertagesstätte Hamm (Sieg)

monatlich

62,00 €

f)

Kindertagesstätte „Wundertüte“ Pracht

monatlich

71,00 €

g)

Kindertagesstätte „Meilenstein“ Roth

monatlich

71,00 €

Stand: 01.09.2023??